105668
Sie überholten mit einem <kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrgästen> mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug. Es kam zum Unfall.
360 €Bußgeld
2Punkte
1 MonateFahrverbot
Rechtsgrundlage§ 5 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 21.2 BKat; § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.
Vorschläge
105666Sie überholten mit einem <kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrgästen> mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug.
180 €1 PunktA-Verstoß
105668
Sie überholten mit einem <kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrgästen> mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug. Es kam zum Unfall.
360 €2 PunkteFahrverbot 1 Monat(e)A-Verstoß