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Sie überholten bei unklarer Verkehrslage, missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>) und gefährdeten +) dadurch Andere.
250 €Bußgeld
2Punkte
1 MonateFahrverbot
Rechtsgrundlage§ 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 19.1.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.