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Sie scherten zum Überholen aus, ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen, und behinderten +) dadurch Andere.
20 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 5 Abs. 4a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 29 BKat; § 19 OWiG
Vorschläge
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Sie scherten zum Überholen aus, ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen, und behinderten +) dadurch Andere.
20 €
Sie scherten zum Überholen aus, ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen, und gefährdeten +) dadurch Andere.
30 €