Tatbestandskatalog

105124

Sie behinderten +) beim Wiedereinordnen nach dem Überholen den Überholten.

20 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 5 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 25 BKat

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