Tatbestandskatalog

104642

Sie hielten als Führer des <kennzeichnungspflicht. Kfz mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.

120 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 15 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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