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Sie hielten als Führer des <Lastkraftwagens (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/Kraftomnibusses> bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.
80 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 15 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst
zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.