104124
Sie hielten außerhalb geschlossener Ortschaften nicht den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug.
25 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 14 BKat