Tatbestandskatalog

103709

Sie schädigten als Fahrzeugführer <ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/ einen älteren Menschen>, insbesondere durch <nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/ unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/ unzureichenden Seitenabstand beim Überholen>.

100 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 3 Abs. 2a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 10 BKat; § 19 OWiG
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars.

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