103708
Sie gefährdeten +) als Fahrzeugführer <ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/einen älteren Menschen>, insbesondere durch <nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/ unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/ unzureichenden Seitenabstand beim Überholen>.
80 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 3 Abs. 2a, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 10 BKat
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.