Tatbestandskatalog

102696

Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei <einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis>, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf.

140 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 6 BKat
ProbezeitWeniger schwerwiegender Verstoß (B). Erst zwei B-Verstöße haben dieselbe Folge wie ein A-Verstoß.

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