Tatbestandskatalog

102600

Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens.

75 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 88 BKat
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars.

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Vorschläge

102600
Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens.
75 €1 PunktA-Verstoß
102601
Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens und gefährdeten +) dadurch Andere.
90 €1 PunktA-Verstoß
102602
Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens. Es kam zum Unfall.
110 €1 PunktA-Verstoß