102600
Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens.
75 €Bußgeld
1Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 88 BKat
ProbezeitSchwerwiegender Verstoß (A). Ein A-Verstoß
führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines
Aufbauseminars.
Vorschläge
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102601
Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens.
75 €1 PunktA-Verstoß
Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens und gefährdeten +) dadurch Andere.
90 €1 PunktA-Verstoß
102602
Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens. Es kam zum Unfall.
110 €1 PunktA-Verstoß