102176
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall.
35 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.3.3 BKat; § 19 OWiG
Vorschläge
102173Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war.
20 €
102176
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall.
35 €