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Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, und behinderten +) dadurch Andere.
20 €Bußgeld
0Punkte
–Fahrverbot
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 3.4.1 BKat; § 19 OWiG
Vorschläge
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Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, und behinderten +) dadurch Andere.
20 €
Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, und gefährdeten +) dadurch Andere.
25 €